Seitenbereiche
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft mbH
Steuernews

Was ist bis zum 30.9.2024 von Unternehmern besonders zu beachten?

/news_klienten/
© SergeVo - Adobe Stock.com

Bis zum 30.9.2024 können Sie die Rückerstattung von Vorsteuerbeträgen für 2023 innerhalb der Europäischen Union via FinanzOnline beantragen.

Kapitalgesellschaften (wie z. B. auch GmbH & Co KG’s) müssen grundsätzlich spätestens neun Monate nach dem Bilanzstichtag den Jahresabschluss beim Firmenbuch einreichen. Für Unternehmerinnen und Unternehmer mit Bilanzstichtag 31.12.2023 ist daher der 30.9.2024 der letzte fristgerechte Abgabetag. Wird die Frist versäumt, so hat das Firmenbuchgericht Zwangsstrafen gegenüber der Gesellschaft und deren gesetzlichen Vertretern (Geschäftsführern) zu verhängen.

Für die Einkommen- und Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen des laufenden Jahres 2024 kann grundsätzlich noch bis zum 30.9.2024 eine Herabsetzung beantragt werden (ist man von Katastrophenschäden betroffen, so kann unter bestimmten Voraussetzungen ein entsprechender Antrag bis 31.10.2024 gestellt werden). Dies sollte insbesondere geprüft werden, falls der diesjährige Gewinn voraussichtlich niedriger sein wird als der des Vorjahrs. Ab 1.10. beginnt die Anspruchsverzinsung für Einkommen- und Körperschaftsteuernachzahlungen für das Vorjahr zu laufen. Der Zinssatz für Anspruchszinsen beträgt 5,88 % (Stand August 2024). Die Anspruchsverzinsung kann mit einer Anzahlung in Höhe der voraussichtlichen Nachzahlung bis 30.9.2024 vermieden werden.

Stand: 27. August 2024

Bild: bychykhin - Adobe Stock.com

Erscheinungsdatum:

Über uns

Wir sind ein zertifizierter Betrieb (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftstreuhänder) im 1. Bezirk in Wien und Ihr Partner für alle steuerlichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten. Sie haben Fragen? Vereinbaren sie ein unverbindliches Erstgespräch!

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Brand Treuhand Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft mbH

Weitere Artikel zu diesem Thema

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.